Stand 13.02.2022 – Update gemäß CoronaSchVo ab dem 11.01.2022 (ab 9.02. gültigen Fassung) & Allgemeinverfügung des Kreises Lippe vom 13.01.2022

Mit dem Ordnungsamt und dem Jugendamt kommuniziert.

Die Royal Rangers Lippe sehen sich verpflichtet ihren gemeinschaftlichen Beitrag zum Zusammenhalt der Gesellschaft sowie zur Eindämmung des Corona-Virus zu leisten. In diesem Sinne stellen wir die folgenden Maßnahmen als unterstützende Leitplanken gemäß der CoronaSchoVO auf. Als Einrichtung der Jugendarbeit im Sinne der Träger freier Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII und im Rahmen der außerschulischen Jugendbildung gemäß § 11 SGB VIII sind wir berechtigt gemäß der CoronaSchVO unsere Treffen unter Beachtung der aktuellen Regelungen anzubieten. Außerdem sind wir christliche Pfadfinder einer lokalen frei evangelischen Kirchengemeinde und sind daher berechtigt nach CoronaSchVO §2(7) eigene Regeln zwecks Religionsausübung im Freien aufzustellen.

Durch den erlebnispädagogischen Bildungsansatz unserer Arbeit (definierte Zielgruppe des Bildungsangebotes sind Kinder und Jugendliche im Alter von 2 – 17 Jahren)  und dadurch, dass sämtliche Lern- und Spielaktivitäten auf definierten privaten Flächen in der freier Natur auf unserer Pfadfinderwiese stattfinden greifen für uns keine der in §3 definierten Regeln zur Verpflichtung des Tragens einer Maske. Laut §4 unterliegen wir auch keiner Zugangsbeschränkung und keiner Testpflicht, da unsere Veranstaltungen im Freien weit unter der festgelegten Höchstzahl der aktiven Teilnehmer liegen und zu keinen der aufgeführten Gruppen zählen.

  • Regelungen zur Maskenpflicht nach §3 greifen bei unseren Veranstaltungen nicht, da wir im Außenbereich tätig sind. Auch sind unsere Gruppengrößen kleiner als 20 Personen. Auf Treffen in Innenräumen verzichten wir aber aktiv um die Gefahr einer Ansteckung möglichst zu minimieren.
  • Regelungen zu Zugangsbeschränkungen und zur Testpflicht nach §4  schränken unsere Arbeit nicht ein:
    • §4 Absatz (1) – 3G gilt für uns nur bei Camps und Großfahrten, dabei reicht ein beaufsichtigter Selbsttest alle 4 Tage (Punkt 11)
    • §4 Absatz (2) – 2G tangiert die Ranger Arbeit in Summe nicht, insbesondere da wir uns auf einer privaten Wiese treffen und da die meisten Kinder unter 15 Jahren sind.
    • §4 Absatz (3) – 2G plus Testpflicht – gilt nicht für unsere Arbeit
  • Regelungen zur Kontaktbeschränkung nach §6 schränken unsere Arbeit nicht ein, denn unsere Veranstaltungen sind keine privaten Veranstaltungen im rechtlichen Sinne.

grundsätzliche Maßnahmen

  • Es gibt keine gesetzlich benötigte Rückverfolgbarkeit der anwesenden Personen, dennoch werden die anwesenden Rangers durch die Anwesenheitslisten der Teamleiter erfasst.
    • wöchentliche Erfassung der Besucher (alle ohne eine vollständige Kluft) durch das Kontaktformular für Besucher.
    • Besucher erhalten ein Armband, dass sie zum Bleiben auf der Wiese berechtigt.
  • Es findet nur ein gemeinsamer Start- und Endkreis statt. Auf Stammtreffen, bei denen ein Programm mit allen Anwesenden geplant ist, wird verzichtet.
    • Update 17.12.2021 – Wir verzichten aktuell zusätzlich auf den Start- und Endkreis – die kleinen Teams bleiben komplett unter sich.
  • Die einzelnen Teams treffen sich in der Teamzeit separat an Ihrem Teamplatz mit genügend Abstand zu anderen Teams.
  • Die Treffen finden auf der privaten Stammwiese im Freien als kontaktfreies Angebot statt.

aktuelle Verordnung

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